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Was ist jetzt zu tun?

Die ersten Schritte nach einem Todesfall – ruhig und Schritt für Schritt erklärt. Damit Sie in diesen ersten Stunden nicht allein vor den Fragen stehen.

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Atmen Sie zuerst durch. Sie müssen jetzt nicht alles auf einmal regeln, und fast nichts muss sofort geschehen. Ein geliebter Mensch darf nach dem Tod noch eine Weile zu Hause bleiben – nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, um Abschied zu nehmen.
In den ersten Stunden

Den Tod feststellen lassen

Bevor irgendetwas anderes geschieht, muss ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung (den „Leichenschauschein") ausstellen.

  • Bei einem erwarteten Tod zu Hause: rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: Telefon 116 117
  • Bei einem plötzlichen oder unklaren Tod: wählen Sie den Notruf 112.
  • Nahe Angehörige verständigen – Sie müssen das nicht allein durchstehen. Es ist gut, in diesen Stunden nicht allein zu sein.
  • Sie müssen noch nichts weiter entscheiden. Bewahren Sie die Todesbescheinigung gut auf – der Bestatter und das Standesamt benötigen sie.
Innerhalb von 1–2 Tagen

Ein Bestattungsinstitut wählen

Der Bestatter ist Ihre wichtigste Entlastung: Er holt den Verstorbenen ab, meldet den Sterbefall beim Standesamt, beantragt die Sterbeurkunden und begleitet Sie durch fast alle Formalitäten.

  • In Ruhe ein Bestattungsinstitut aussuchen. Sie dürfen sich Zeit nehmen und Angebote vergleichen. Es gibt keine Pflicht, das erstbeste Institut zu beauftragen.
  • Nach einem letzten Willen oder einer Bestattungsverfügung suchen. Gab es Wünsche zur Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung), zum Ort, zur Musik?
  • Prüfen, ob eine Sterbegeldversicherung oder ein Vorsorgevertrag besteht.
Dokumente zusammensuchen

Diese Unterlagen werden gebraucht

Legen Sie diese Papiere für den Bestatter und das Standesamt bereit. Was genau nötig ist, hängt vom Familienstand ab – der Bestatter sagt Ihnen im Detail, was fehlt.

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Rentenversicherungsnummer
  • Krankenversicherungskarte
  • Ggf. Testament
In den nächsten Tagen

Sterbefall anmelden & Fristen in Bayern

Diese Schritte übernimmt in der Regel das Bestattungsinstitut für Sie. Zur Orientierung – so sind die Fristen in Bayern geregelt:

  • Sterbefall beim Standesamt anzeigen – spätestens am dritten Werktag nach dem Tod (§§ 28, 29 Personenstandsgesetz). Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem der Mensch verstorben ist. Der Bestatter erledigt die Anzeige üblicherweise für Sie.
  • Sterbeurkunden beantragen – am besten gleich in mehreren Ausfertigungen. Sie werden für Versicherungen, Rente, Bank und Nachlass gebraucht. Die erste Urkunde kostet rund 10 €, jede weitere zeitgleich beantragte etwa 5 €.
  • Bestattungsfrist beachten: Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden.
  • Spätester Zeitpunkt: Die Erd- oder Feuerbestattung muss innerhalb von 8 Tagen nach der Feststellung des Todes erfolgen – oder die Überführung eingeleitet sein. Samstage, Sonntage und Feiertage werden bei dieser Frist nicht mitgezählt (Bayerische Bestattungsverordnung, seit 2021).
Vor Ort · Erding & Freising

Die Standesämter vor Ort

Standesamt Erding Zuständig für die Stadt Erding sowie die Gemeinden Oberding und Eitting.
Landshuter Straße 1, 85435 Erding · Tel. 08122 408-242 · standesamt@erding.de

Standesamt Freising Obere Hauptstraße 2, 85354 Freising · Tel. 08161 54-43131
Für Sterbefälle direkt: sterbefall@freising.de · Tel. 08161 54-43105

Zuständig ist immer das Standesamt am Sterbeort. Jede weitere Gemeinde in den Landkreisen Erding und Freising hat ihr eigenes Standesamt. In den meisten Fällen übernimmt Ihr Bestattungsinstitut den Gang zum Standesamt – gern nenne ich Ihnen den richtigen Ansprechpartner für Ihren Ort.

Wenn etwas Ruhe einkehrt

Wichtige Stellen informieren

Das hat Zeit und muss nicht in den ersten Tagen geschehen. Eine Liste zum späteren Abhaken:

  • Arbeitgeber des Verstorbenen
  • Renten- und Krankenversicherung
  • Lebens-, Unfall- und weitere Versicherungen
  • Bank und laufende Verträge (Miete, Strom, Telefon, Abonnements)
  • Bei Bedarf: Nachlassgericht / Erbschein

Und wenn die Formalitäten erledigt sind?

Wenn die Papiere sortiert und die Termine gemacht sind, wird es oft still. Genau dann beginnt die eigentliche Trauer – und genau dann darf jemand an Ihrer Seite sein.

Ich begleite Menschen in den Landkreisen Erding und Freising durch diese Zeit: mit einer würdevollen Trauerfeier, einer persönlichen Trauerrede und einer Begleitung, die auch nach der Beerdigung nicht endet. Unabhängig von Herkunft und Glauben.

„Trauer ist nicht etwas, das überwunden werden muss – sie ist ein Ausdruck von Liebe, die noch einen Platz sucht."
Ein ruhiges Gespräch vereinbaren

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und gibt den Stand für Bayern ohne Gewähr wieder. Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern.